

Allgemeine Geschäftbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die am Company Run teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen TeilnehmerIn bzw. Unternehmen, Verein, Organisation und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.
Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Teilnahmebedingungen sowie ev. Änderungen anerkannt.
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Wettkampfbestimmungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die einem Unternehmen, Verein, Organisation angehören und das 15. Lebensjahr erreicht haben.
Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist nur im Nordic Walking Bewerb möglich. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!
Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze des Teilnehmers/der Teilnehmerin diesem/dieser die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
Die Zeitnehmung erfolgt durch die Pentek Timing GmbH mittels auf der Startnummer befestigten Chips. Eigene ChampionChips können nicht verwendet werden.
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Anmeldung
Anmeldungen ausschließlich über www.company-run.com
Die Anmeldung für den Company Run ist verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich. Eine Rückzahlung des Nenngeldes ist ausschließlich bei Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Stornoversicherung und laut den damit verbundenen Versicherungsbedingungen möglich.
Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Anmelder/der Anmelderin in Rechnung gestellt.
Datenänderungen können nur bis zum 10. September 2020, 24:00 Uhr durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmerinnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
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Haftungsausschluss
Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person, Sache oder Vermögen, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Mit der Anmeldung zum Wien Energie Business Run erkennt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an.
Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme am Company Run. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin selbst.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen zu deren Schutz die Teilnahme am Company Run zu verwehren, wenn ihm im Vorhinein bestehende gesundheitliche Probleme dieser Personen bekannt sind, und diese Personen aus Sicht des Veranstalters mit einer Teilnahme am Company Run zusätzliche gesundheitliche Risiken eingehen würden.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
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Persönliche Daten / Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten auf www.company-run.com und bei dem Zeitnehmer PENTEK timing veröffentlicht werden.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme am Company Run gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme etc. - vom Veranstalter von den Partnern (Sponsoren) der Veranstaltung ohne Vergütungsansprüche genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und Email durch den Veranstalter einverstanden. Mit Ausnahme zum Zweck der notfallmedizinischen Betreuung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, erfolgt KEINE Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
Mit Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Stornoversicherung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an das Versicherungsunternehmen einverstanden.
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Rückerstattung
Im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer (z.Bsp. "Gefahr in Verzug", Schlechtwetter, höhere Gewalt, Terror etc.), ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen sowie nicht in Anspruch genommener Leistungen, nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung des Gebuchten/Reservierten bleibt aufrecht .
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Nichtinanspruchnahme des Pagodenzeltes
Nimmt der Mieter das angemietete Zelt/Equipment aus Gründen nicht in Anspruch, die in seiner Sphäre liegen, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung auf Zahlung des Mietpreises ein.
Der Mieter hat in solchen Fällen folgende Storno-Pauschalen zu entrichten:
Nichtinanspruchnahme bis zu 90 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Überlassung des Mietgegenstandes: 100% des vereinbarten Mietpreises,
Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen niedrigeren Anspruch des Vermieters nachzuweisen.
Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden oder Entschädigungsanspruch nachzuweisen.
Die Mitteilung über die Nichtinanspruchnahme hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Vermieter.